Der Mindestlohn wurde im Jahr 2022 in drei Schritten erhöht. Anfang Oktober trat nun auch die dritte Erhöhung auf 12,00 Euro in Kraft. Dabei lag der Mindestlohn Anfang des Jahres noch bei 9,82 Euro pro Zeitstunde.

Update 01.10.2022:

Der Bundestag hat die Mindestlohnerhöhung auf 12,00 Euro ab dem 1. Oktober 2022 beschlossen. Damit können sich viele Arbeitnehmer auf eine spürbare Verbesserung, vor allem mit Blick auf die aktuelle Energiekrise einstellen. Laut Arbeitsminister Heil werden rund sechs Millionen Menschen direkt von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Besonders Minijobber müssen jetzt aufpassen, dass sie aufgrund der Erhöhung nicht über die Geringfügigkeitsgrenze rutschen. Auch diese wurde zum 1.10. erhöht, auf 520 Euro.

Unter Umständen ist dennoch eine Anpassung des Arbeitsvertrags erforderlich, um die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers zu reduzieren. Nutzen Sie hierfür eine Änderungsvereinbarung Mindestlohn Vorlage.

Was ist der Mindestlohn?

Unter dem Begriff Mindestlohn versteht sich ein durch das Gesetz oder durch Tarifverträge festgelegtes Arbeitsentgelt. Die gesetzlich festgelegte Höhe dieses Entgelts darf nicht unterschritten werden. Grundsätzlich können sich Mindestlohnregelungen sowohl auf den Stundenlohn, als auch auf den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigten beziehen. Der Mindestlohn gilt sowohl für den Stundenlohn von Hilfsarbeitern als auch für Minijobber. Wenn Sie also einen Arbeitsvertrag für Hilfsarbeiter abschließen, ist es unerheblich, dass der Mitarbeiter nicht ausreichend qualifiziert ist. Vereinbarungen unterhalb des geltenden Mindestlohn können Bußgelder und sogar Strafen nach sich ziehen.

Wichtig: Als Arbeitgeber müssen Sie nicht nur in Ihrem eigenen Unternehmen auf die Einhaltung des Mindestlohns achten. Wer Subunternehmer zur Verrichtung von Aufträgen einsetzt, muss auch diesen gegenüber sicherstellen, dass dort das Mindestlohngesetz eingehalten wird.

Nutzen Sie die Muster Freistellungserklärung Mindestlohn, um sich dies schriftlich bescheinigen zu lassen.

Unterschied zum Branchenmindestlohn

Zu unterscheiden ist der Branchenmindestlohn. Dieser herrscht in etlichen Berufsbranchen vor und wird innerhalb von Tarifverträgen ausgehandelt. So liegt beispielsweise der Mindestlohn für Hilfsarbeiter auf dem Bau bereits ab dem 1. Januar 2021 bundesweit bei 12,85 Euro pro Stunde für das Bauhandwerk.

Für den Mindestlohn der jeweiligen Brache sind die Gewerkschaften und die jeweiligen Arbeitgeberverbände zuständig. Auch diese Regelungen zum Arbeitsentgelt sind verbindlich und unterliegen einer regelmäßigen Erhöhung.

Anstieg des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn ist ab dem 1. Oktober 2022 auf 12,00€ erhöht worden. Dabei erfolgte die Anhebung des Mindestentgelt stufenweise. Folgende Daten für die Erhöhung des Mindestlohns wurden dabei durchlaufen:

  • 01.  Januar 2022 – 9,82€/ Zeitstunde (brutto)
  • 01.  Juli 2022 – 10,45€/ Zeitstunde (brutto)
  • 01. Oktober 2022 – 12,00€/ Zeitstunde (brutto)

Diese Verordnung des Bundeskabinett beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020. Zudem hat die Ampelkoalition bereits im Februar den Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den Mindestlohn verabschiedet.

Wer hat einen Anspruch auf Mindestlohn?

Allgemein gilt, dass alle Arbeitnehmer über 18 Jahren den gesetzlichen Mindestlohn erhalten müssen. Dazu zählen auch Minijobber, Rentner und Saisonarbeiter. Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns wurde demnach auch die Verdienstgrenze für Minijobber ab 1. Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, um welche Erhöhung es sich handelt und was es zu beachten gilt.

Dennoch sieht das Mindestlohngesetz (MiLoG) einige Ausnahmen vor. Keinen Anspruch auf das Mindestentgelt haben abgesehen von unter 18-Jährigen zum Beispiel auch Auszubildende. Für Azubis gilt nämlich die Mindestausbildungsvergütung. Diese ist nicht mit dem gesetzlichen Mindestlohn gleichzustellen. Die Vergütung beinhaltet ab 2022 ein Arbeitsentgelt von 585€ pro Monat im ersten Lehrjahr.

Zudem haben auch Langzeitarbeitslose keinen Anspruch auf das Mindestentgelt innerhalb der ersten sechs Monate ihrer neuen Beschäftigung. Auch für Praktikanten aller Art gilt diese Abweichung.

Was, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?

Wie oben bereits erwähnt ist der Mindestlohn gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber grundsätzlich zur Zahlung dieser Summer pro Zeitstunde verpflichtet ist. Dennoch ist hierbei darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer tatsächlich einen Anspruch hat. Wenn der Arbeitnehmer nach Prüfung also zu Unrecht nicht das gesetzliche Mindestentgelt erhält, kann dieser seinen Arbeitgeber verklagen.

Dies kann dazu führen, dass schwerwiegende Sanktionen auf den Arbeitgeber und dessen Unternehmen zukommen. Die Rede ist hierbei von Bußgeldern bis zu 500.000€, aber auch der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge kann die Folge sein. Des Weiteren kann der geschädigte Arbeitnehmer auf Nachzahlung der Differenz zum Mindestlohn klagen.

Ausschlussfristen prüfen

Eine derartige Klage kann auch noch drei Jahre rückwirkend eingereicht werden. Sollte es mehrere Betroffene in ein und demselben Unternehmen geben muss jeder für sich klagen. Eine Sammelklage ist in diesem Fall also nicht möglich.

Tipp: Viele Arbeitsverträge enthalten kurze Ausschlussfristen zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag. Eine solche Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag ist unwirksam, wenn sie den Mindestlohnanspruch nicht ausdrücklich herausnimmt.