Zu unseren materiellen Wertgegenständen treffen wir selbstverständlich testamentarische Anordnungen – mit denen wir unser Hab und Gut feinsäuberlich unter den Erben aufteilen. Doch wir vergessen dabei oft, dass zu den Besitztümern in der heutigen Zeit auch digitaler Nachlass zählt. Darum kümmern sich noch immer die wenigsten. Und das, obwohl etwa 80 % der Deutschen haben einen Internetanschluss haben, in sozialen Netzwerken unterwegs sind, ihre Bankgeschäfte online regeln und digitale Güter wie Filme, Bücher oder Musik erwerben.

Detaillierte Informationen sowie eine Vorlage für ein digitales Testament helfen Ihnen bei der Regelung Ihrer Nachlassangelegenheiten.

Nutzernamen und Accounts verwalten

Für jedes Profil, jeden Account und jede Online-Bestellung benötigt der jeweilige Benutzer einen Nutzernamen und ein Passwort. Auch der Computer selbst ist meist kennwortgeschützt. Und auch das Handy oder Tablet sind nicht für jedermann zugänglich. Was passiert mit meinen gespeicherten Daten oder sogar dem Geld bei meinem Online-Bezahldienst? Wie kommen Angehörige an meinen digitalen Nachlass? Mit dem vorliegenden Ratgeber möchten wir Sie für dieses Thema sensibilisieren und gleichzeitig Wege und Möglichkeiten aufzeigen, wie man vorsorgen kann. 

Welchen Inhalt hat ein digitales Testament?

Die Bezeichnung “Digitales Testament“ ist vielleicht irreführend. Denn auch ein “Digitales Testament“ unterliegt selbstverständlich denselben Formvorschriften wie jedes andere Testament auch. Um wirksam zu sein, muss es handschriftlich aufgesetzt oder vor einem Notar verfasst werden. Man kann das Testament also nicht rein digital aufsetzen und etwa in einer Cloud speichern. Der Name bezieht sich daher auf den Inhalt des Testaments. Es können Regelungen darüber getroffen werden, ob und welche digitalen Güter der Erblasser an seine Erben weitergeben will. Er kann bestimmen, ob Online-Dienste gelöscht, weitergeführt oder auch nur unter bestimmten Bedingungen weitergeführt werden sollen. Gleichzeitig ist die Person zu bestimmen, die den Zugriff erhalten soll.

Erbe muss Zugriff auf die Zugangsdaten erhalten

Inhaltlich sollten unbedingt alle notwendigen Zugangsdaten für den jeweiligen Dienst angegeben werden sowie die Internetadressen des Anbieters. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Erben die verschiedenen Dienste ausfindig machen können. Zu der jeweiligen Internetadresse sind dann der Nutzername und das Passwort anzugeben. Am übersichtlichsten gestaltet sich das Testament, wenn Sie für jeden Online-Dienst ein Abschnitt anlegen und mit den notwendigen Zugangsdaten füllen.

Durch das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien  (TTDSG) ist rechtlich klargestellt, dass Erben des Endnutzers nicht an der Wahrnehmung von Rechten des Endnutzers gegenüber dem Telekommunikationsanbieter gehindert sind (§ 4 TTDSG).

Wo sollte man ein Testament aufbewahren?

Das digitale Testament sollte ebenso sorgfältig aufbewahrt werden wie jede andere letztwillige Verfügung auch. Entweder wird das digitale Testament im eigentlichen Testament gleich mitgeregelt oder der letzte Wille benennt den Ort, an dem sich der Zusatz zur Regelung des digitalen Nachlasses befindet. 

Passwortliste als Anhang zum Testament

Somit kann theoretisch die digitale Variante zusammen mit dem eigentlichen Testament beim Nachlassgericht oder Notar hinterlegt werden. Doch bedenken Sie, dass Sie Passwörter aus Gründen der Sicherheit regelmäßig ändern müssen. Liegt das Dokument  dann beim Notar, ist es umständlich und teuer die nötigen Angaben zu aktualisieren. 

Sicherere Aufbewahrung ist doppelt wichtig

Es empfiehlt sich daher, im Testament selbst einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Passwörter zu machen, beispielsweise in einem Bankschließfach aufzubewahren. Als Besitzer eines Bankschließfaches hat man, zumindest während den Öffnungszeiten der Bank, jederzeit Zugang und kann so leicht, kostengünstig und sicher das digitale Testament auf einem stets aktuellen Stand halten. Natürlich sind auch andere sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten, etwa in den eigenen vier Wänden, denkbar.