Wer ein Testament aufsetzt, möchte nicht unbedingt alle Erben zu gleichen Teilen bedenken. Viele Menschen haben den Wunsch, dass bestimmte Gegenstände oder auch Immobilien einer bestimmten Person zufallen. Nutzen Sie eine Vorlage für ein Testament mit Vorausvermächtnis, wenn Sie einen Erben besonders bedenken wollen.

Unterschied Vermächtnis und Vorausvermächtnis

Generell kann man mit einem Vermächtnis bestimmen, das ein bestimmter Teil des Nachlasses an eine bestimmte Person geht. Die Erbengemeinschaft muss dem Vermächtnisnehmer den Vermächtnisgegenstand übereignen. Der verbleibende Nachlass wird dann zwischen den Erben aufgeteilt. Ein Vermächtnisnehmer kann jeder beliebige Dritte sein, also beispielsweise ein Nachbar, ein guter Freund oder auch ein Verein.

Ist der Vermächtnisnehmer zugleich Erbe, spricht man von einem Vorausvermächtnis, wie sich aus § 2150 BGB ergibt. Der Begriff “Voraus” bedeutet in dem Fall: Der Erbe erhält den Gegenstand bevor der Nachlass aufgeteilt wird. Das, was nach der Herausgabe verbleibt, stellt also die Erbmasse dar, die zwischen der Erbengemeinschaft aufgeteilt wird.

Unterschied Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung im Testament

Der mit einem Vorausvermächtnis bedachte Erbe muss sich den erhaltenen Gegenstand nicht auf seinen Erbteil anrechnen lassen. Darin liegt der Unterschied zu einer Teilungsanordnung im Testament. Diesen Unterschied zwischen einem Vorausvermächtnis und einer Teilungsanordnung, kann man am besten anhand eines Beispiels erklären. 

Beispielfall:

Ein Erblasser hat eine Tochter und zwei Söhne. Alle drei Kinder setzt er im Testament zu gleichen Teilen als Erben ein. Die Tochter soll aber unbedingt einen antiken Diamantring erhalten, der schon seit Generationen in der Familie an die älteste Tochter weitergeben wurde. 

Variante 1:

Der Erblasser bestimmt, dass die Tochter den Ring als Vorausvermächtnis erhalten soll. In dem Fall wird der Ring nicht Teil der Erbmasse. Er wird sozusagen aus dem Nachlass ausgesondert. Die restlichen Nachlasswerte werden zwischen den drei Kinder zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Tochter erhält also im Ergebnis mehr, als die Söhne: Den Diamantring und zusätzlich ein Drittel des Nachlasses. Die Söhne erhalten jeweils nur ein Drittel des Nachlasses.

Variante 2:

Der Erblasser trifft eine Teilungsanordnung. Wieder sollen alle Kinder zu gleichen Teilen erben. Im Normalfall müssten sich die Geschwister nun über die Aufteilung der Nachlasswerte einigen, zur Not vor Gericht. Über die Frage wer, was bekommt herrscht leider selten Einigkeit. Mit seiner Teilungsanordnung vermeidet der Erblasser Streitigkeiten zwischen den Erben. Denn er bestimmt, dass seine Tochter auf jeden Fall den Diamantring erhalten soll. Im Unterschied zum Vorausvermächtnis, muss sie sich den Wert des Ringes aber an ihren Erbteil anrechnen lassen. Sollte der Wert des Rings höher liegen als der Erbteil, müsste die Tochter an ihre Brüder sogar einen Ausgleich zahlen. Im Ergebnis würden alle drei Kinder wertmäßig den gleichen Anteil erhalten.

Erbstreitigkeiten vermeiden

Erbstreitigkeiten um einzelne Gegenstände kann der Erblasser sowohl durch ein Vorausvermächtnis als auch durch eine Teilungsanordnung im Testament umgehen. Bevor man seine letztwillige Verfügung formuliert sollte man daher überlegen, ob man einen seiner Erben bevorzugen will oder ob jeder Erbe den gleichen Anteil bekommen soll. Wer ganz sichergehen will, dass bestimmte Gegenstände in die richtigen Hände kommen, sollte aber vielleicht über eine Schenkung zu Lebzeiten nachdenken.