Auch der Hausflur mag für einige entscheidend sein. Ein Mieter aus Berlin scheint zur zuletzt genannten Gruppe zu gehören. Er erhielt von seinem Vermieter eine Mieterhöhung, die er wegen des, aus seiner Sicht, ungepflegtem Hausflures ablehnte. Doch dem Mieter fielen noch mehr Mängel in puncto Sauberkeit auf. Er forderte nämlich auch die Beseitigung eines Graffitis an der Straßenfassade. Dies lehnte der Vermieter jedoch ab. Und so landete der Fall schließlich vor Gericht.

Zustand der Wohnungen im Umkreis zählt

Das Amtsgericht in Berlin-Mitte stellte sich jedoch auf die Seite des Vermieters. Der Richter bejahte den Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Immerhin könne der Mieter eine Mieterhöhung nicht einfach ablehnen, weil ihm das Treppenhaus zu ungepflegt sei. Hinzukomme, dass bei der Begehung des Flures durch das Gericht festgestellt wurde, dass es sich zwar nicht gerade um ein besonders schönes Treppenhaus handele, aber eben auch nicht um ein besonders ungepflegtes. Vielmehr sei der Hausflur für ein Berliner Wohnhaus durchschnittlich und ordentlich.

Abgeblätterte Farbe und abgeplatzter Putz sind Standard

Die erkennbaren vereinzelten Putzschäden und Farbabplatzungen seien normal und vor allem unbeachtlich. Auch die geforderte Entfernung des Graffitis lehnte das Gericht ab. Denn dadurch entstehe kein Mangel an der Mietsache, also an der Wohnung. Das Amtsgericht betonte in seiner Urteilsbegründung auch, dass die Parteien keine besondere Beschaffenheit über die Hausfassade vereinbart hätten und es sich darüber hinaus keineswegs um eine Luxusimmobilie handele. Der Mieter musste also den Kürzeren ziehen und die Mieterhöhung in Kauf nehmen.

Amtsgericht Berlin-Mitte, 4.2.2015 (Az. 7 C 43/14)