Die Erbfolge und damit die Verteilung des Nachlasses ist im Erbrecht gesetzlich geregelt. Diese gesetzliche Regelung deckt sich aber häufig nicht mit den Interessen des Erblassers. Denn das Gesetz sieht ein Erbrecht nur für Blutsverwandte und Ehegatten vor. Unverheiratete Lebensgefährten, Stiefkinder oder Paten sind vom Recht ausgeschlossen. Persönliche Bindungen werden vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt. Selbst wer zu seinen Eltern jahrelang keinen Kontakt mehr hatte, kann deren Erbe für sich beanspruchen. Geschwister, die sich fürsorglich um die Eltern gekümmert haben, erhalten den gleichen Erbteil, wie diejenigen, die sich vom Elternhaus bewusst ferngehalten haben. Wer also über die Regelung seines Nachlasses nachdenkt, sollte sich zunächst einmal mit der Frage befassen, wer nach der gesetzlichen Erbfolge erben würde. Die Beiträge in dieser Kategorie behandeln praktische Fragen rund um die Themen Testament und Erbschaft. Das ist wichtig! Ratgeber und aktuelle Urteile zum Thema Erben & Vererben Was gilt – Testament oder gesetzliche Erbfolge? Newsletter aktuelle Infos und Angebote zum Thema Mietrecht anfordern! Ich möchte regelmäßig den Formblitz Newsletter erhalten und willige der Nutzung meiner E-Mail-Adresse zu diesem Zweck ein (*). Die Infos zur Datensicherheit habe ich gelesen. (*) Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierfür reicht eine E-Mail an service@formblitz.de oder ein Klick auf den Abmeldelink am Ende jedes Newsletters.Vermeiden Sie Erbstreitigkeiten!
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